Rechtsprechung
LSG Bayern, 24.10.2001 - L 1 RA 130/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung einer Kindererziehungszeit; Vormerkung der Tatbestände von Pflichtbeitrags- und von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung als Daten; Verbesserungen zum Ausgleich des Nachteils der Kindererziehung bei der Altersversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 19.06.2001 - S 5 RA 69/01
- LSG Bayern, 24.10.2001 - L 1 RA 130/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2001 - L 1 RA 130/01
Ergänzend wurde auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.04.2001 (1 BvR 1629/94) verwiesen.Auch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001, Az.: 1 BvR 1629/94 beträfe zunächst unmittelbar nur die gesetzliche Pflegeversicherung und nicht die Rentenversicherung, die zum Teil erhebliche Besonderheiten aufweise.
Dasselbe gilt für die Entscheidung vom 3. April 2001 (Az.: 1 BvR 1629/94).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2001 - L 1 RA 130/01
Die Reformen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 07.07.1992 (BVerfGE 87/1 ff.) eingefordert habe, sei nicht einmal ansatzweise in Angriff genommen.Für die weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1992 (NJW 1992, 2213 ff.) gewesen.
- BVerfG, 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der …
Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2001 - L 1 RA 130/01
Sie bezieht sich dabei insbesondere auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95.Dies ergibt sich eindeutig aus dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.1996 Az.: 1 BvR 1238/95, das unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 07.07.1992 ausführt:"Dabei war dem Bundesverfassungsgericht auch die Ausdehnung der Kinderziehungszeiten für Tatbestände der Kindererziehung ab dem 1. Januar 1992 von bisher einem Jahr Kindererziehungszeit auf drei Jahre Kindererziehungszeit pro Kind bekannt.
- BVerfG, 21.10.2004 - 1 BvR 1596/01
Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2001 - L 1 RA 130/01
Ergänzend nimmt die Klägerin auf eine Verfassungsbeschwerde einer Freundin (Az.: 1 BvR 1596/01) Bezug. - BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2001 - L 1 RA 130/01
Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10.11.1998, Az.: 2 BvR 1057/91, 1226/91 und 980/91 hätten sie darin bestärkt, dass § 249 Abs. 1 SGB VI mit Art. 3 und 6 Abs. 4 Grundgesetz unvereinbar sei. - BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 39/98 R
Vormerkung der Kindererziehung im Ausland
Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2001 - L 1 RA 130/01
Die Regelung des § 149 Abs. 5 Satz 3 SGB VI steht der Klagebefugnis und damit der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen, denn die Tatbestände von Pflichtbeitrags- und von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sind als Daten nach § 149 Abs. 5 Satz 1 SGB VI vorzumerken (BSG in SozR 3-2600 § 56 Nr. 13), es handelt sich dabei nicht um die Frage der Anrechnung und Bewertung der Daten.